Bundesoberbehörde im Bereich des Bundesministers des Innern (BMI), Sitz in Bonn. Rechtsgrundlage: § 6 Gesetz über den Zivilschutz i. d. F. vom 9. 8. 1976 (BGBl I 2109) m. spät. Änd. - Aufgaben: Ausbildung leitender Zivilschutzkräfte des Bundes und der Länder; Unterstützung der fachlich zuständigen obersten Bundesbehörden bei einer einheitlichen Zivilschutzplanung, -technik und wissenschaftlichen Zivilschutzforschung; Sammlung und Auswertung von Veröffentlichungen des In- und Auslandes auf dem Gebiet des Zivilschutzes; Leistung technischer Dienste im Zivilschutz; Prüfung von für den Zivilschutz bestimmten Geräten und Mitteln; Mitwirkung bei der Strahlenschutzvorsorge. - Eingegliedert ist die Leitung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW).