|
|
Büromaschinen ADV-Geräte und -Einrichtungen
I. Begriff: Schreibmaschinen und -automaten, Rechenmaschinen, Registrierkassen, Vervielfältigungsmaschinen, Lichtpaus-, Adressier-, Geldzählmaschinen, Geräte und Einrichtungen für automatische Datenverarbeitung. Sehr exportintensiv. Exportquote: ca. 50,0%.
II. Kostenrechnung: Kosten für die Wartung (denen bei Büromaschinen ADV-Geräte und -Einrichtungen eine ständig steigende Bedeutung zukommt), für Reparaturen und Abschreibungen bzw. Zahlungen für Leasing der Büromaschinen ADV-Geräte und -Einrichtungen werden üblicherweise den Kostenstellen belastet, die die Büromaschinen ADV-Geräte und -Einrichtungen nutzen. Ihre Weiterverrechnung erfolgt in der Vollkostenrechnung in den Gemeinkosten der entsprechenden Kostenstellen, insbes. Verwaltungsgemeinkosten (Verwaltungskosten II 1), aber auch Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten und Vertriebsgemeinkosten.
III. Bilanzierung: Mit Ausnahme von geringwertigen Wirtschaftsgütern sind Büromaschinen ADV-Geräte und -Einrichtungen zu aktivieren; ihre Abnutzung ist durch Abschreibung zu erfassen.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|