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Fertigungsgemeinkosten

die im Fertigungsbereich entstandenen, dem einzelnen Kostenträger nur mittelbar zurechenbaren Gemeinkosten (Hilfslöhne, Hilfsmaterial, Energiekosten, kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen etc.). Fertigungsgemeinkosten werden in der traditionellen Vollkostenrechnung für Fertigungsendkostenstellen erfaßt bzw. auf diese im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung verrechnet und anschließend in der Kostenträgerrechnung den einzelnen Kostenträgern zugeschlüsselt. - Gegensatz: Fertigungseinzelkosten.

 

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