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Bruttoverdienst

das in der Lohnstatistik erfaßte Arbeitsentgelt, das - bezogen auf die Anzahl geleisteter Wochenarbeitsstunden bzw. bezahlter Wochenstunden - in der amtlichen Statistik als Maßgröße für die Einkommensentwicklung von Industriearbeitern und Angestellten gilt. Als Bruttoverdienst gelten Lohn und Gehalt, wie sie tariflich oder frei vereinbart dem Arbeitnehmer im Berichtszeitraum berechnet werden, einschl. tariflicher und außertariflicher Leistungs-, Sozial- und sonstiger Zulagen. Nicht zum Bruttoverdienst gehören jene Beträge, die gezahlt werden, ohne daß sie der Arbeitstätigkeit der Erhebungszeit zuzuschreiben wären, wie z. Bruttoverdienst Nachzahlungen, Trennungsentschädigung, 13. Monatsgehalt, Gewinnbeteiligung u. a. - Im Bruttoverdienst der Jahresverdiensterhebung sind die einmaligen und unregelmäßigen Zahlungen enthalten.

 

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