Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Betriebsausflug

betriebliche Veranstaltung des Arbeitgebers, die allen Betriebsangehörigen offenstehen muß. Die Teilnahme an einem Betriebsausflug muß zwingend freiwillig sein; Druck, gleichgültig welcher Art, darf nicht ausgeübt werden. Zweck und begründendes Merkmal ist es, die kollektive, betriebliche Geselligkeit und Zusammengehörigkeit zu fördern. - Für die Veranstaltung eines Betriebsausflug gibt es keine zwingende rechtliche Grundlage. Auch das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beschränkt sich auf die vor- oder nachzuarbeitende Arbeitszeit bzw. das Ausmaß der anzurechnenden Arbeitszeit. - Sachzuwendungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer (z. Betriebsausflug Bewirtung, Geschenke, Fahrtkosten) gehören nicht zum Arbeitsentgelt, sind daher steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Sachzuwendungen sind auch für den Arbeitgeber steuerfrei, solange sie sich im Rahmen des für solche Betriebsfeiern Üblichen bewegen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Betriebsaufwand
Betriebsausgaben

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : anonymes Werk | Syllepsis | konzeptionelles Schema | Angebotsmonopol | Werbebriefing
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum