|
|
Bergbaubeschäftigte
im Bergbau Beschäftigte. Es gelten besondere rechtliche Vorschriften. a) Bundesberggesetz vom 13. 8. 1980 (BGBl I 1310) m. spät. Änd., durch das die landesrechtlichen Berggesetze (Sonderrecht) aufgehoben wurden; es enthält Sondervorschriften für den Arbeitsschutz. b) Vorschriften des BGB (§§ 611 ff.). c) Die GewO ist auf diese Arbeitnehmer nur in denjenigen Bestimmungen anwendbar, die ausdrücklich dafür vorgesehen sind (§ 6 S. 2 mit § 154 a GewO).
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|