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Beleidigung

Straftatbestand, vorsätzliche Kundgabe der Mißachtung oder Nichtachtung der Ehre eines anderen (§ 185 StGB). - Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr; wenn die Beleidigung mittels Tätlichkeiten begangen ist, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren; Strafantrag erforderlich. - Sonderfälle: üble Nachrede, Verleumdung.

 

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