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Auswanderer
Personen, die bei einer Außenwanderung die Staatsgrenzen mit der Absicht überschreiten, dauernd oder länger als ein Jahr nicht zurückzukehren. - Im Rahmen der amtlichen Statistik laufende Erfassung, monatliche, vierteljährliche Aufbereitung der bei den für das Meldewesen zuständigen Behörden erfaßten Auswanderer Darstellung nach Geschlecht, unterteilt nach Personenkreisen. - Richtung der deutschen Auswanderung seit 1946 überwiegend nach den USA und Kanada. - Nach dem Auswandererschutzgestz vom 26. 3. 1975 (BGBl I 774) bedürfen geschäftsmäßig betriebene Auskunfts- oder Beratungsstellen über die Aussichten der Auswanderer und über die Lebensverhältnisse im Einwanderungsland der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 40.000 DM geahndet.
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