von der amtlichen Statistik aufgrund von An- und Abmeldungen erfaßte Zu- und Fortzüge von Personen über die Grenzen des Bundesgebietes. In die Außenwanderung sind auch Personen einbezogen, die die Absicht haben, im Ausland oder im Bundesgebiet nur vorübergehend Wohnung zu nehmen. Da das Melderecht keine Abmeldung vorsieht, wenn die bisherige Wohnung beibehalten wird, werden nur solche Fortzüge über die Grenzen des Bundesgebietes gezählt, die mit einer Aufgabe der Wohnung im Bundesgebiet verbunden sind. - Gegensatz: Binnenwanderung. - Vgl. auch Außenwanderungsstatistik.