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Außenversicherung

1. Begriff: Versicherung beweglicher Sachen in der Feuer-Sachversicherung (vgl. dort IV) und in verwandten Sachversicherungen innerhalb größerer Regionen (Bundesrep. D., Europa oder Welt). - 2. Arten: (1) abhängige A.: Ausdehnung der Versicherung einer Position, z. B. der Vorräte, mit besonderer Begrenzung der Entschädigung über das Versicherungsgrundstück hinaus auf eine größere Region; (2) selbständige A.: Versicherung von Sachen innerhalb einer größeren Region ohne versicherungstechnische Verbindung zur Versicherung von Sachen dieser Art an einem individuell bestimmten Ort (Versicherungsgrundstück).

 

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