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Ausschußkosten

1. Begriff: Einzelkosten (in traditionellen Vollkostenrechnungen auch die anteiligen Gemeinkosten), die für den Ausschuß von der Beschaffung bis zum (mißlungenen) Produktionsvorgang angefallen sind. - 2. Erfassung: Typischerweise werden Ausschußkosten in den Kostenstellen, in denen der Ausschuß entsteht, erfaßt und im Rahmen der Kostenträgerrechnung in den Fertigungsgemeinkosten umgelegt. Eine genauere Berücksichtigung der Ausschußkosten muß die entsprechenden Beträge zum einen auch in der Kostenstelle ausweisen, die für den Ausschußanfall verantwortlich ist (z. B. der Einkauf, der minderwertiges Material beschafft hat), und zum anderen die Ausschußkosten direkt für die betroffenen Kostenträger erfassen.

 

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