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Auslandsvermögen

I. Begriff/Bedeutung: Summe der Forderungen eines Landes gegenüber allen anderen. Durch Saldierung von Auslandsvermögen und Auslandsschulden wird ersichtlich, ob das betreffende Land Nettogläubiger oder -schuldner ist. - Die Bundesrep. D. z. B. ist Nettogläubiger: Die Nettoauslandsposition der Deutschen Bundesbank (Währungsreserven, Reserveposition im IWF, Sonderziehungsrechte, Forderungen an Europäische Währungsinstitut (EWI), Kredite und sonstige Forderungen an das Ausland abzüglich Auslandsverbindlichkeiten) betrug 1995 106,9 Mio. DM, die Nettoforderungen inländischer Unternehmen (einschl. Kreditinstitute) beliefen sich 1995 auf 399,0 Mio. DM. - Viele Entwicklungsländer sind in erheblichem Maße Nettoschuldner (Auslandsverschuldung der Entwicklungsländer).
II. Steuerliche Behandlung: vgl. ausländisches Vermögen.

 

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