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Ausländereffekt

Begriff des Körperschaftsteuerrechts in Zusammenhang mit dem gespaltenen Steuersatz für Körperschaften, die in das Anrechnungsverfahren einbezogen sind: Durch Ausschüttung und anschließende Wiedereinlage der Gewinne können ausländische Konzernunternehmen, die das Schachtelprivileg genießen, die Belastung thesaurierter Gewinne auf 36% (vor 1977 sogar nur auf 15%) herunterschleusen; inländische Konzerne erhalten dagegen kein Schachtelprivileg, sondern versteuern die erhaltenen Dividenden mit 50%, so daß Vorteile für Inländer nur möglich sind, wenn Ausschüttung durch Konzernobergesellschaft an natürliche Personen mit anschließender Wiedereinlage erfolgt (geringe Praktikabilität). Folge ist günstigere Selbstfinanzierung ausländisch beherrschter Unternehmen. Der Ausländereffekt wird bisher durch eine Quellenbesteuerung des ausgeschütteten Gewinns etwas gemildert; mit einer Reduzierung oder Abschaffung der Quellenbesteuerung wird der Ausländereffekt aber wieder bedeutender.

 

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