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Ausländerkonten

Konten von Gebietsfremden bei Geldinstituten im Wirtschaftsgebiet. Ausländerkonten dürfen uneingeschränkt in DM oder in ausländischen Währungen geführt werden. Die Konten und die darüber laufenden Zahlungen unterliegen nach der AWV einer Meldepflicht. Gemäß § 23 I AWG können kontobezogene Vorgänge einer Genehmigungspflicht oder auch einem Verbot unterworfen werden. - Gegensatz: Auslandskonten.

 

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