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Inländer

natürliche und juristische Personen, die Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Sitz im Inland haben. - Inländer S. der Zahlungsbilanzstatistik zählen zu den Inländer auch die inländischen Gebietskörperschaften sowie die inländische Notenbank, nicht hingegen die Angehörigen des diplomatischen Corps und der im Inland stationierten ausländischen Streitkräfte. - Vgl. auch Inländerkonzept.

 

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