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Ausländerbehörden
Behörden, die zuständig sind für aufenthalts- und paßrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Ausländergesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen (§ 63 AuslG). In den Ländern regelmäßig auf der Ebene der Kreise und der freien Städte angesiedelt.
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