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Ausgleichsposten

I. Buchführung: 1. Begriff: Alle zum Kontenausgleich auf der kleineren Seite der Konten oder einer Bilanz eingestellten Beträge, vgl. Saldo, Fehlbetrag. - 2. Steuerlicher Ausgleichsposten ersetzt in der Betriebsprüferbilanz das Kapitalkonto. Spezielle steuerliche Ausgleichsposten entstehen nach der Rücklagendotierung im Rahmen der körperschaftsteuerlichen Organschaft sowie nach Einbringungen nach dem UmwStG.
II. Bankwesen: 1. Aufgrund von Aufwertungsverlusten (Verminderung des in DM ausgedrückten Wertes der Devisenreserven durch Aufwertung der DM) erforderliche Wertberichtigung der Bundesbankbilanz (Bankausweis). Im Gegensatz zur Aufwertung ist der Ausweis von Buchgewinnen bei Abwertung der DM durch die ursprünglichen Anschaffungskosten nach oben begrenzt und liegt im Ermessen der Bundesbank. - Ausgleichsbuchungen in der Bundesbankbilanz bei der Zuteilung von Sonderziehungsrechten durch den IWF.

 

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