Lehrgänge von längerer Dauer (bis zu drei Jahren) zum Erwerb höherer beruflicher Qualifikationen als Grundlage für beruflichen Aufstieg. I. d. R. mit Prüfungsabschluß vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) - Rechtliche Grundlage: (1) der individuellen Förderung durch die Bundesanstalt für Arbeit (BA) §§ 41-49 AFG, (2) der institutionellen Förderung §§ 50-52 AFG, (3) § 46 II BBiG. Prüfungsrichtlinien und Lehrpläne nach § 46 II BBiG liegen dem Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHT) vor. Die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, mit denen Prüfungen für Abschlüsse auf der Grundlage der §§ 46, 81, 95 BBiG und der §§ 42, 45, 122 HandwO oder auf vergleichbare Abschlüsse nach bundes- und landesrechtlichen Regelungen vorbereitet werden, werden nach Maßgabe des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) vom 23. 4. 1996 (BGBl I 623) gefördert (Meister-BaföG) - Vgl. auch berufliche Fortbildung.