Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Antitrust-Bewegung

Bewegung, die sich gegen Machtkonzentration in der Wirtschaft richtet. - 1. Vereinigte Staaten von Amerika: Ursprung der A.-B. 1873 mit dem Verbot der offenen Monopolbildung zum Schutze der Verbraucher. Eisenbahnen und Ölleitungen seit 1887 unter Kontrolle der Interstate Commerce Commission. (Gas, Wasser, Kraftwerke, Straßenbahnen unterliegen Sonderbestimmungen, stehen aber bzgl. Gewinnbildung unter Kontrolle.) - 1890 wurde mit der Sherman Act erstes Antitrust-Gesetz erlassen; 1914 durch Clayton Act and Federal Trade Commission Act ergänzt. - 2. Europa: Schwächer als in den USAntitrust-Bewegung In Deutschland 1923 Verordnung über den Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellung (Kartellgesetz), betraf Kartelle der Industrie und des Handels. Die nach 1945 erlassenen alliierten Gesetze (Potsdamer Abkommen, US-MilRegGes. Nr. 56) zur Dekartellierung und Entflechtung deutscher Konzerne und Kartelle wurden als Auswirkung einer A.-B. ausgegeben; richteten sich vielfach jedoch gegen Großunternehmungen ohne Prüfung ihres monopolistischen Charakters.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Antiselektion
Antitrust-Gesetzgebung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Lehrherr | Arbeitsverrichtung | Devisenbilanz | Olson | BfB
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum