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Dekartellierung

Auflösung wirtschaftlicher Unternehmenszusammenschlüsse, die auf Wettbewerbsbeschränkungen ausgerichtet sind. - Die 1945 durch das Potsdamer Abkommen eingeführte Dekartellierung sollte die übermäßige Konzentration der Wirtschaftsmacht, insbes. durch Kartelle, Syndikate, Trusts und andere monopolistische Abreden vernichten. - Ziel der Dekartellierung war die Entflechtung, die vollständige Dezentralisierung der deutschen Industrie (Dekonzentration) sowie die Verringerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten. - Grundsatz der Dekartellierung war das Kartellverbot; es wurde jedoch durch eine "Rule of Reason" abgeschwächt. Der Verbotsgrundsatz wurde 1957 durch das Kartellgesetz übernommen. - Vgl. Kartellrecht, Entflechtung.

 

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