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Wettbewerbsbeschränkungen

infolge von Wettbewerbsvereinbarungen jeder Form eintretende Beeinträchtigung der Wettbewerbswirtschaft (der freien Konkurrenz) a) durch Maßnahmen des Staates (z. B. Zwangswirtschaft), b) durch Bildung von Unternehmenszusammenschlüssen (Kartellen, Trusts etc.), durch Preisbindung zweiter Hand u. ä. - Vgl. auch Kartellrecht. - Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen ist Aufgabe der Wettbewerbspolitik.

 

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