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anschaffungsnaher Aufwand

Im Grundstücksbereich werden Aufwendungen, die nach den allgemeinen Kriterien Erhaltungsaufwand und damit Periodenaufwand darstellen, als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand behandelt, wenn die Aufwendungen im Vergleich zum Kaufpreis hoch sind, das Wesen oder der Nutzungswert des Gebäudes erheblich verändert oder die Nutzungsdauer wesentlich verlängert wird und die Aufwendungen innerhalb von drei Jahren nach Kaufvertragsabschluß getätigt wurden (BFH v. 22 .6 .1966, aber strittig).

 

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