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Äquivalenzziffer

1. Begriff: in der Äquivalenzziffernrechnung (Divisionskalkulation II 3) und in der Kalkulation von Kuppelprodukten angewandte Gewichtungsziffer, mit deren Hilfe verschiedenartige Leistungen auf eine gleichnamige Leistung umgerechnet werden, um damit eine einheitliche Bezugsbasis zur Verrechnung von Kosten zu gewinnen. - Beispiel: Eine Leistung (oft Richtsorte genannt) wird gleich 1 gesetzt, die übrigen Sorten erhalten eine proportional zur Relation der jeweiligen Sollzeiten verlaufende Ä. Der sich bei Division der Plankosten durch die gewichtete Leistungsmenge ergebende Standardkostensatz läßt sich durch Multiplikation mit der jeweiligen Ä. für andere Sorten errechnen. - Entsprechend erfolgt die Umrechnung der aus verschiedenen Leistungssorten zusammengesetzten Istleistung einer Kostenstelle auf eine gleichnamige Leistungsmenge zur Ermittlung von deren Beschäftigungsgrad. - 2. Bedeutung: Ä. streben eine Vereinfachung der Kostenerfassung und -verrechnung an, wollen jedoch trotzdem eine verursachungsgerechte Abbildung erreichen. Ausnahme: Verwendung von Ä. im Rahmen der Kuppelproduktkalkulation.

 

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