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Zwischenspediteur

ein vom Hauptspediteur beauftragter Spediteur, der von einem bestimmten Punkt der Transportabwicklung an gewisse Speditionsleistungen für fremde Rechnung zu übernehmen bzw. Frachtverträge abzuschließen hat. Der Zwischenspediteur ist nicht Erfüllungsgehilfe des Hauptspediteurs. Speditions- und Rollfuhrversicherungsschein decken auch den vom Zwischenspediteur zu vertretenden Schaden, selbst wenn der Zwischenspediteur seinen Sitz im europäischen Ausland hat.

 

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