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zwingendes Recht

Rechtsvorschriften, die durch die Vereinbarungen der Parteien nicht geändert werden können, z. B. die Vorschriften über Abzahlungsgeschäfte, über Wucher und viele Bestimmungen des Miet-, Arbeits- und Sachenrechts. - Gegensatz: nachgiebiges Recht (dispositives Recht).

 

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