Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

nachgiebiges Recht

dispositives Recht, Rechtsvorschriften, die durch Vereinbarungen der Parteien abgeändert werden können. nachgiebiges Recht R. sind die meisten Vorschriften des Rechts der Schuldverhältnisse und des HGB über Handelsgeschäfte. - Gegensatz: zwingendes Recht.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
nachgelassenes Werk
Nachgründung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : internationale marketingpolitische Instrumente | Normalleistung | Festpreis-Modell | Zahlungsfähigkeitsprinzip | Hypothekarkredit
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum