Gesetz vom 14. 6. 1961, nationale Grundlage für das geltende Zollrecht. Durch die Vollendung des EG-Binnenmarktes am 31. 12. 1992 und das Inkrafttreten des Zollkodex und seiner Durchführungsverordnung am 1. 1. 1994 wurden gleichzeitig das deutsche Zollgesetz und die Allgemeine Zollordnung aufgehoben, das Zollverwaltungsgesetz und die Zollverordnung erlassen, die nichtgemeinschaftlich geregelte, der nationalen Gesetzgebungskompetenz überlassende Zollvorschriften enthalten.