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Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank

Oberstes Organ der Deutschen Bundesbank. Der Zentralbankrat setzt sich zusammen aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Deutschen Bundesbank, den weiteren Mitgliedern des Direktoriums der Deutschen Bundesbank und den Präsidenten der Landeszentralbanken. - Der Vorschlags- und Wahlmodus für die Präsidenten der Landeszentralbanken schließt eine beherrschende Stellung der Bundesregierung bei der Bestellung der Mitglieder des Zentralbankrats aus (Vorstände der Landeszentralbanken). - Aufgaben: Der Zentralbankrat bestimmt die Währungs- und Geldpolitik der Bundesbank und legt Richtlinien für die Geschäftsführung und Verwaltung fest. Er tagt in der Regel alle zwei Wochen und faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

 

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