Die Landeszentralbanken werden von einem Vorstand geleitet, der sich aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und - bei größeren Landeszentralbanken - einem weiteren Vorstandsmitglied zusammensetzt. Die Bestellung der Präsidenten erfolgt nach einem ähnlichen Verfahren wie bei den Mitgliedern des Direktoriums der Deutschen Bundesbank. Allerdings steht bei ihnen nicht der Bundesregierung, sondern dem Bundesrat das Vorschlagsrecht zu, der sich seinerseits an die Vorschläge der jeweiligen Landesregierungen gebunden fühlt.