wichtiger Teil der Vorverhandlungen hinsichtlich der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers. Das Vorstellungsgespräch dient v. a. der Abrundung des aus den schriftlichen Unterlagen (Bewerbung) gewonnenen Gesamteindrucks von der Person des Bewerbers. - Vgl. auch Vorstellungskosten, Personalauswahl.