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Zahlungskarte

Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. 1. Begriff: Zahlungskarte ist eine Ausweiskarte, die den Inhaber berechtigt, bei den am Z.-System angeschlossenen Vertragsunternehmungen Rechnungen ohne Bargeld zu begleichen (Zahlungsfunktion der Karte). - 2. Arten: a) nach der Liquiditätswirkung für den Karteninhaber: (1) echte Kreditkarte; (2) Chargekarte; (3) Debitkarte; (4) Wertkarte. b) nach dem Einsatzbereich: (1) internationale Z., z. B. Eurocard, Karten von American Express, Diners Club, Visa; (2) europäische Z., z. B. Eurocheque-Karte; (3) nationale Z., z. B. Bankkundenkarten (electronic cash), Kundenkarten von Handelsunternehmungen, Flottenkarten der Mineralölkonzerne. c) nach dem Speichermedium: (1) hochgeprägte Karte, Kartendaten sind in die Karte gestanzt, heute i. d. R. in Verbindung mit einem Magnetstreifen oder Chip; (2) Magnetstreifenkarte; (3) Chipkarte; (4) Hybridkarte, neben einem Magnetstreifen ist zusätzlich ein Chip implementiert. - 3. Zusätzliche Funktionen, die an Zahlungskarte gekoppelt werden: a) Zahlungsservicefunktionen: Kreditfunktion (internationale Z., Handelskundenkarten), Scheckgarantiefunktion (Eurocheque-Karte), Bargeldbezugsfunktion (internationale Z., Eurocheque-Karte, Bankkundenkarten) und Zugang zu Bankautomaten, Selbstbedienungsbanken; b) Zusatzfunktionen: i. d. R. bei internationalen Zahlungskarte wie Versicherungsschutz u. a. Serviceleistungen (travel related services).

 

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