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Chipkarte
Plastikkarte der Standardgröße 85,6 × 54 × 0,76 mm. In die Chipkarte ist ein Chip implantiert, der die Funktion der Datenspeicherung (Speicher) übernimmt. Anders: Magnetstreifenkarte. - Anwendung: derzeit v. a. im individuellen Zahlungsverkehr. Je nach Aufbau des Chips lassen sich einfache Speicherkarten ohne Zugriffsschutz (z. B. Telefonkarten), intelligente Speicherkarten mit Zugriffsschutz (z. B. Zahlungskarten) und multifunktionale Prozessor-Chipkarten u. U. mit eigener Tastatur und Display (z. B. Multifunktionskarte mit mehreren Anwendungen als Zahlungskarten (elektronische Geldbörse), Zugangsberechtigung zu Selbstbedienungsbanken, home banking, zukünftig auch als Paß, Führerschein, medizinischer Ausweis, Versicherungsausweis etc. denkbar) unterscheiden. - Vgl. auch kartengesteuerte Zahlungssysteme.
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