1. Begriff: Vorzeitiges Ausscheiden älterer Arbeitnehmer aus dem Arbeitsleben. Der Vorruhestand ist ein Rechtsverhältnis eigener Art zwischen dem beendeten Arbeitsverhältnis und dem Eintritt in den Ruhestand. Das den Vorruhestand regelnde Vorruhestandsgesetz ist ausgelaufen. Ähnliche Ziele mit anderen Mitteln verfolgt jetzt das Altersteilzeitgesetz.