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Vorauszahlungsfinanzierung

Finanzierungsmaßnahme, bei der der Kunde vor Lieferung von Ware oder Dienstleistung eine Vorauszahlung leistet. - Zweck: a) Sicherheit für den Lieferanten bei Bestellung hochwertiger Spezialobjekte; b) Entlastung des Liefer- oder Bauunternehmens, das mit geringem Eigenkapital arbeitet; c) bei Verkäufermarkt Sicherung des Warenbezugs durch Bindung des Lieferanten. Vorauszahlungsfinanzierung vermindert beim Lieferanten den Bedarf an Eigen- und Fremdkapital.

 

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  Weitere Begriffe : Zinselastizität der Geldnachfrage | künstliche Variable | Besoldung | Erhebungsgesamtheit | Vertriebsbindung
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