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Volksbank

Kreditinstitut in der Rechtsform einer Genossenschaft mit dem Zweck, die Mitglieder zu fördern. Als Universalbank betreiben die Volksbank alle üblichen Bankgeschäfte. Mitglieder und Kunden kommen aus allen Bevölkerungskreisen und Berufsgruppen. Abwicklung des gegenseitigen Zahlungsverkehrs sowie Liquiditätsausgleich zwischen den örtlichen Banken durch sieben regionale Zentralbanken; Spitzeninstitut ist die Deutsche Genossenschaftsbank (DG-Bank). Die Volksbank sind laut Genossenschaftsgesetz Mitglied eines regionalen Prüfungsverbandes. Spitzenverband ist seit 1972 der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. Volksbank (BVR). - Vgl. auch Raiffeisenbanken, Kreditgenossenschaften, genossenschaftlicher Verbund.

 

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