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genossenschaftlicher Verbund

nach außen hin als geschlossen erscheinender Unternehmenskomplex, der aus einer Vielzahl heterogener Betriebseinheiten besteht. - 1. Wirtschaftliche Verbund-Organisation: a) Horizontaler Verbund besteht aus den auf örtlicher Ebene tätigen rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Genossenschaften gleicher Sparte. Träger des vertikalen Verbunds. b) Vertikaler Verbund umfaßt neben der Primärstufe die nachgelagerten wirtschaftlichen Einheiten (z. B. regionale Zentralgenossenschaften), die der Erfüllung von Aufgaben dienen, die von der Primärstufe nicht oder nur in unzureichendem Maße erbracht werden können und so deren Funktionsfähigkeit und Wettbewerbsposition stärken (Subsidiaritätsprinzip). Vielfach wegen des Bestehens von Bundeszentralen und bundesweit tätigen Spezialinstituten dreistufig aufgebaut. - 2. Herrschendes Organisationsprinzip für die Abläufe im Verbund ist die Dezentralisation; geschäftliche Aktivitäten werden nicht an der Verbundspitze ausgelöst, sondern von den jeweils autonomen, weisungsungebundenen genossenschaftlichen Einheiten. - 3. Stabilisierungs- und Klammerfunktion im Verbund haben die Genossenschaftsverbände; sie beraten und betreuen alle Glieder des Verbunds.

 

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