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Vertragspfandrecht

das durch vertragliche Vereinbarung zwischen Pfandgläubiger und Pfandschuldner begründete Pfandrecht. Vertragspfandrecht verlangt i. d. R. Übergabe der Sache an den Pfandgläubiger (Pfandbestellung); deshalb in der Wirtschaft wenig gebräuchlich, da ein Unternehmen selten Teile seines Betriebsvermögens den Gläubigern übergeben kann. Das Vertragspfandrecht ist daher weitgehend durch die Sicherungsübereignung verdrängt, bei der eine Übergabe der Sache nicht erforderlich ist. - Praktische Verwendung des Vertragspfandrecht insbes. beim Lombardgeschäft der Banken. - Gegensatz: gesetzliches Pfandrecht.

 

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