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Verpackungsarten
Arten von Verpackungen die sich gem. den Kriterien "Verpackungsinhalt" und "Aufgabenbereich", unterteilen lassen. - 1. Nach dem Verpackungsinhalt können Einzel-, Sammel- und Versandpackungen unterschieden werden. Während eine Einzelpackung direkt das Packgut umschließt und somit die kleinste Verpackungseinheit darstellt, umfaßt die Sammelpackung diejenigen Mengen eines Packgutes, in denen dieses gelagert wird. Die Versandpackung bezieht sich auf einen Kundenauftrag und kann somit verschiedene Packgüter sowohl in Einzel- als auch in Sammelverpackungen enthalten. - 2. Nach Maßgabe der Aufgabenerfüllung und in Anlehnung an die Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen vom 12. Juni 1991 (Verpackungsverordnung) werden Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen differenziert: a) Transportverpackungen dienen dem Schutz der Packgüter auf dem Weg vom Hersteller zum Vertreiber und sollen einen rationellen Transport der Packgüter ermöglichen. b) Verkaufsverpackungen umhüllen unmittelbar die Packgüter und erfüllen damit ihre Funktion bis zum Verbrauch derselben durch den Endabnehmer. c) Als Umverpackungen werden zusätzliche Verpackungen um Verkaufsverpackungen bezeichnet. Sie erfüllen ihre Hauptaufgabe am Verkaufsort, indem sie die Abgabe von Packgütern im Zuge der Selbstbedienung erlauben, die Diebstahlgefahr reduzieren und als Werbungsträger fungieren. - 3. Nach Verwendungshäufigkeit wird zwischen Mehrweg- und Einwegverpackung unterschieden. - Die verschiedenen Verpackungsarten können unterschiedliche Anforderungen an die Eigenschaften von Packmitteln und -stoffen stellen. Die Definition dieser Anforderungen gehört zum Aufgabenbereich der Verpackungsgestaltung.
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