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Verdingungskartell
Kartell höherer Ordnung, bei dem die angeschlossenen Unternehmungen von einer Zentralstelle aus verpflichtet werden können, bestimmte Aufträge im Rahmen des Verdingungsvertrages (Lieferungsvertrages) auszuführen. Verdingungskartell ähnelt im Prinzip dem Kartell mit Auftragsverteilung. Beim Verdingungskartell können aber Verträge durch die zentrale Stelle mit Rechtswirkung für und gegen die einzelne Unternehmung abgeschlossen werden.
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