Begriff der Außenhandelsstatistik und des Außenwirtschaftsrechts für Länder, in denen die Waren ge- oder verbraucht oder be- oder verarbeitet werden sollen. Ist dieses Land nicht bekannt, so gilt als Verbrauchsland das letzte bekannte Land, in das die Waren verbracht werden sollen. Das Verbrauchsland braucht nicht identisch mit dem Absatzgebiet zu sein; sehr häufig muß wegen fehlender Konvertibilität der Währungen an ausländische Importeure geliefert werden, die die Ware nicht im eigenen Land verwerten. Die Auswertung der Außenhandelsstatistik erfolgt deshalb a) nach Herstellungs- und Verbrauchsland sowie b) nach Einkaufs- und Käuferland.