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unbundling

I. Energiepolitik: unternehmensinterne Trennung von Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Verkauf innerhalb vertikal integrierter Strom- und Gasversorgungsunternehmen: Organisation in getrennten Abteilungen (Verantwortungsbereichen) mit Abrechnung über getrennte Konten und ggf. getrennte Rechnungslegung. unbundling ist Teil der wettbewerblichen Öffnung in der Strom- und Gasversorgung (Energiepolitik). Es dient der Erleichterung der Kontrolle der verbleibenden Monopolbereiche (Übertragungs- und Verteilungsnetze) und der Verhinderung von Diskriminierung Dritter bei der Netznutzung (third party access).
II. Wirtschaftsinformatik: getrennte Preisstellung für Hardware und Softwareprodukte; eingeführt nach einem Anti-Trust-Verfahren gegen IBM in den USA, danach Entstehung eines eigenständigen Softwaremarkts seit Anfang der 70er Jahre.

 

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