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Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Umsetzung der EU-Richtlinie vom 27. 6. 1985 in ein Bundesgesetz am 12. 2. 1990. Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz hat die Ermittlung von Umweltwirkungen bestimmter Vorhaben im Rahmen von Planfeststellungsverfahren zum Gegenstand. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen dienen als Grundlagen für behördliche Entscheidungen. - Vgl. auch Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

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