Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Überabschreibung

1. Bilanzmäßige Abschreibung, die über das rechtlich zulässige Maß hinausgeht. Wird dadurch die Vermögens- und Ertragslage einer Kapitalgesellschaft vorsätzlich unrichtig wiedergegeben oder verschleiert, so ist der Jahresabschluß nichtig (§ 256 V AktG, für GmbH analoge Anwendung); vgl. auch die Strafvorschriften gem. § 331 HGB. - 2. Kalkulatorische Abschreibung auf bilanziell voll abgeschriebene, dem Betrieb aber noch dienende Anlagen. Ü. wird i. d. S. auch als Über-Null-Abschreibung bezeichnet.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Über-Pari-Emission
Überalterung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Verhältnismäßigkeit | Hetertrophie | Selbsthilfeunternehmen | Produktionsstufe | Umsatzprovision
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum