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Telearbeit

kommunikationstechnisch gestützte Heimarbeit bei Büroaufgaben, d. h. Büroarbeit, die zu Hause an Bildschirmgeräten geleistet wird; diese sind über ein Netz (Netzwerk) mit allen für die einzelnen Tätigkeiten benötigten Kommunikationspartnern verbunden. - Arbeitsrechtliche Beurteilung: Die Einführung von Telearbeit ist sozialpolitisch umstritten. Der Telearbeiter kann entsprechend der Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses Selbständiger, Arbeitnehmer, Heimarbeiter oder arbeitnehmerähnliche Person sein. Arbeitnehmereigenschaft kommt insbes. in Betracht, wenn der ausgelagerte Arbeitsplatz mit dem Zentralrechner im on-line-Betrieb (direkte Verbindung zur Zentrale) verbunden ist. Vielfach werden Telearbeiter Arbeit auf Abruf leisten. In bezug auf Arbeitnehmer und Heimarbeiter stehen dem Betriebsrat dieselben Rechte zu wie in bezug auf die übrigen Arbeitnehmer; der ausgelagerte Arbeitsplatz gehört zum Betrieb. Viele arbeitsrechtliche Fragen sind im einzelnen noch umstritten.

 

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