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Sukzessivlieferungsvertrag
einheitlicher Vertrag, durch den sich der eine Teil zur Lieferung einer festen oder nach dem Bedarf des anderen für eine gewisse Zeit zu bestimmenden Warenmenge, lieferbar in Raten, der andere (i. d. R.) zu ratenweiser Zahlung verpflichtet. Bei Gefährdung des Vertragszweckes durch Säumnis der einen Partei mit der Lieferung oder Zahlung oder durch eine mangelhafte Einzellieferung kann der andere Teil vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen; wirkt jedoch nur, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist.
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