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Stückländerei

einzelne land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, bei denen die Wirtschaftsgebäude oder die Betriebsmittel oder beide Arten von Wirtschaftsgütern nicht dem Eigentümer des Grund und Bodens gehören. I. S. des BewG ist Stückländerei ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft und damit eine bewertungsfähige wirtschaftliche Einheit.

 

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