Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Studienreisen

1. Begriff des Einkommensteuerrechts: Reisen, die ausschließlich oder doch ganz überwiegend zur Förderung des ausgeübten Berufs unternommen werden. Eine Studienreisen liegt insbes. vor, wenn die Reise im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation, nach Art eines beruflichen Praktikums oder sonst in einer Weise durchgeführt wird, die die Möglichkeit eines anderen (privaten) Reisezwecks so gut wie ausschließt. - 2. Die angefallenen Aufwendungen für Studienreisen in diesem Sinne sind Fortbildungskosten, die als Werbungskosten abzugsfähig sind; Aufwendungen nicht in diesem Sinne gehören nach § 12 EStG zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung. Bei St., die beruflich und privat veranlaßt sind, können einzelne Vorgänge als Werbungskosten anerkannt werden, wenn sie sich anhand objektiver Merkmale und Unterlagen von den nicht abziehbaren Lebenshaltungskosten trennen lassen und außerdem nicht von untergeordneter Bedeutung sind (z. B. Spezialkurse, Sprachlehrgänge).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Studentenförderung
Studienstiftung des Deutschen Volkes

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Patentassessor | Bedarfsmarktkonzept | BzgA | Privatklage | Kondiktion
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum