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Fortbildungskosten

Ausgaben für den Besuch von Fortbildungslehrgängen, Vorträgen, für Fachliteratur u. ä.; vgl. auch Studienreisen. - Fortbildungskosten der Steuerpflichtigen sind bei Einkommensteuer als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abzugsfähig. - Fortbildungskosten sind zu unterscheiden von Berufsausbildungskosten und Weiterbildungskosten.

 

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