Anregungsinformation, Nachricht, die einen Handlungsprozeß auslöst, in dessen Verlauf ein Entscheidungsproblem formuliert und gelöst wird. Kennzeichen der st. I. ist, daß zu Beginn des Prozesses noch vollständig offen ist, ob überhaupt eine Entscheidung und wie diese ggf. getroffen wird. - Beispiele: veränderte Marktdaten, neu erlassene Gesetze. - Vgl. auch Anregungsphase.