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Steuerkraftmeßzahl

Größe, mit der die Höhe der originären Steuerkraft eines öffentlichen Aufgabenträgers gemessen werden soll: Summe der mit fiktiven, landeseinheitlichen Hebesätzen modifizierten Steuereinnahmen der Gemeinden; wenig ergiebige Steuerarten (z. B. örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern) werden aus Vereinfachungsgründen i. d. R. nicht berücksichtigt. Im Rahmen des kommunalen (ergänzenden) Finanzausgleichs wird die Steuerkraftmeßzahl zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen der Ausgleichsmeßzahl (relativer Finanzbedarf) gegenübergestellt.

 

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